Wie wird Warnmarkierung verklebt und welche Hilfsmittel werden benötigt? Hier finden Sie eine Anleitung.
Konturgeschnittene Warnmarkierungssätze bestehen aus passgenauen Zuschnitten rot-weißer Reflexfolie, sie dienen der Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten nach § 35 (6) StVO
Sind Konturmarkierungen an Wohnmobilen zulässig?
Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, sind mit Warnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter KFZ-Warnmarkierung voraus.
Die DIN 30710 schreibt die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenverkehr vor.
Rot-weiße reflektierende Warnmarkierungen kennzeichnen bewegliche Gefahrenstellen im innerbetrieblichen Bereich wie z. B. Gabelstapler.
Schwarz-gelbe Warnmarkierungen kennzeichnen feststehende Gefahrenstellen im innerbetrieblichen Bereich wie z. B. Treppen.
Häufig werden reflektierend und leuchtend gleichgestellt bzw. verwechselt. Hier finden Sie eine kurze Aufklärung.
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO bzgl. sondersignalberechtigter Feuerwehreinsatzfahrzeuge mit Leuchtfarben und Warnmarkierungen nach DIN 14502-3
Schutzlaminate verlängern die Lebenszeit von Verkehrszeichen, indem sie die Reflexfolie vor schädlichen Einflüssen schützen. Erfahren Sie hier mehr.