Sollen Fahrzeuge nach StVO 35 (6) mit Sonderrechten ausgestattet werden, müssen diese über reflektierende Warnmarkierungen verfügen, um auch bei schlechten Sichtverhältnissen als potenzielle Gefahrenquellen schnell gesehen zu werden. Um den gesetzlichen Forderungen zu entsprechen, müssen die Warnmarkierungen die Vorgaben der DIN 30710 erfüllen.
Eine komfortable Lösung für die Kennzeichnung von Fahrzeugen sind Warnmarkierungssätze. Sie enthalten maßgenaue Zuschnitte für die Markierung von Front, Heck und den Seiten. Häufig lassen sich bei Bedarf auch einzelne Komponenten auswählen.
Die Warnmarkierungssätze sind fahrzeugspezifisch, das heißt, dass der Hersteller die genauen Maße der Fahrzeugmodelle bestimmt und darauf basierend die einzelnen Komponenten zuschneidet. So wird gewährleistet, dass alle Designelemente der Karosserie, beispielsweise die Embleme oder Tankdeckel, berücksichtigt werden.



Die wichtigsten Merkmale von professionellen Warnmarkierungssätzen sind:
- Reflexfolie entspricht der DIN 30710 hinsichtlich der Rückstrahlwerte (Klasse RA2, mikroprismatischer Aufbau) und der Farbgebung (rot-weiß schraffiert, links- und rechtsweisend)
- mindestens 8 Normflächen jeweils an Front und Heck sind gegeben
- die Zuschnitte sind verklebefertig – keine Kantenversiegelung nötig
- Entlastungsschlitze in der Folie erleichtern das faltenfreie Applizieren
Insgesamt sind passgenau zugeschnittene Kfz-Warnmarkierungen eine anwendungsfreundliche Lösung zur normgerechten Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten.

