PKW eingetragen ist (Fahrzeugklasse M1), dann dürfen Sie keine Konturmarkierung nach ECE 104 verwenden. Die ECE 48 regelt die Anbringung von retroreflektierenden Markierungen mittel seitlicher und hinterer retroreflektierender Konturmarkierungen (Konturmarkierung nach ECE 104) an Fahrzeugen. Der Punkt 6.21.1 regelt die Zulässigkeit von Konturmarkierungen nach Fahrzeugklassen. Zulässig ist demnach die Markierung der Umrisse mit retroreflektierenden Reflexfolien an Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N1, N2, N3, O1, O2, O3, O4, nicht zulässig an Fahrzeugen der Klasse M1. Zur Klasse M1 gehören entsprechend der Richtlinie 70/156/EWG Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Entsprechend dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M1- Fahrzeuge in Personenkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
Personenkraftwagen (M1)
- Limousine
- Schräghecklimousine
- Kombilimousine
- Coupe
- Cabrio-Limousine
- Mehrzweckfahrzeug
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (M1)
- Wohnmobile
- Krankenwagen
- Bestattungswagen
- Beschussgeschützte Fahrzeuge