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Long Vehicle und Lang-LKW Schilder

Long Vehicle Schilder bzw. Lang-LKW Heckwarntafeln sollten bei Fahrzeugen über 13 m Gesamtlänge angebracht werden. (mehr dazu im Text unten)

Long Vehicle Schilder bzw. Lang-LKW Heckwarntafeln sollten bei Fahrzeugen über 13 m Gesamtlänge angebracht werden. (mehr dazu im Text unten) mehr erfahren »
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Long Vehicle und Lang-LKW Schilder

Long Vehicle Schilder bzw. Lang-LKW Heckwarntafeln sollten bei Fahrzeugen über 13 m Gesamtlänge angebracht werden. (mehr dazu im Text unten)

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R14016
Reflexallen Heckwarntafel Skandinavien

• 1 Tafel zu 565 x 196 mm
• Reflektierend / Fluoreszierend
• RA3/C nach ECE 70.01 (Klasse 2)

ab 7,60 €

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

05430001
Heckwarntafeln Long Vehicle

• Maße: 525 x 250 mm
• Reflexklasse: RA1/A
• Inhalt: 2 Stück

Grundpreis 1 Set
ab 18,09 €

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

05430002
Heckwarntafel Long Vehicle

• Maße: 1265 x 225 mm
• Reflexklasse: RA1/A
• Material: Aluminium

Grundpreis 1 Stk.
ab 22,03 €

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

Für Lang-LKW (auch unter den Bezeichnungen EuroCombi, Megaliner, Megatrailer, Gigaliner oder Longliner zu finden) ist die rückseitige Kennzeichnung durch die Europäische Norm ECE 70 geregelt (klärt die Farbgebung und Maße der Schilder).

Wir bieten diese Schilder in folgenden Ausführungen an:

  • als Aluminiumverbundschilder mit verschiedenen Reflexionsklassen (RA1/A, RA3/C), in Englisch (Long Vehicle) oder Deutsch (Lang-LKW)
  • als starre Aluminiumtafeln im Set mit zwei Schildern in kleineren Abmessungen
  • als Heckwarntafel „25 M“ für Skandinavien als selbstklebende Reflexfolie oder Aluminiumtafel (starr oder klappbar)

 

Die Kennzeichnung mit Lang-LKW Schildern soll andere Verkehrsteilnehmer auf die Überlänge des Fahrzeugs aufmerksam machen, was z. B. beim Überholen eine Rolle spielt, da die Strecke – und damit die benötigte Zeit zum Vorbeifahren – länger ist als bei gewöhnlichen LKW. Transporte mit Lang-LKW ist eine von vier Kategorien von Schwertransporten. Zum Beispiel werden Flügel von Windkraftanlagen damit befördert.

Für Deutschland gilt:

LKWÜberlStVAusnV §5 (Auszug)

(1) Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn sie mit folgenden technischen Einrichtungen ausgerüstet sind:

13. rückwärtige Kenntlichmachung durch ein Schild aus retroreflektierendem Material in Anlehnung an die UN/ECE Regelung Nr. 70 (BGBl. 1994 II S. 970) mit der Aufschrift „Lang-Lkw“ (Schrifthöhe 130 mm),

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/lkw_berlstvausnv/__5.html

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