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Warnmarkierungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben Sonderrechte im Sinne von § 35(6) StVO und müssen daher mit Kfz-Warnmarkierungen sichtbarer gemacht werden (mehr dazu im Text unten).

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben Sonderrechte im Sinne von § 35(6) StVO und müssen daher mit Kfz-Warnmarkierungen sichtbarer gemacht werden (mehr dazu im Text unten). mehr erfahren »
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Warnmarkierungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben Sonderrechte im Sinne von § 35(6) StVO und müssen daher mit Kfz-Warnmarkierungen sichtbarer gemacht werden (mehr dazu im Text unten).

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01310018
Orafol ORALITE Warnmarkierung VC612 für...

Breite: 610 mm oder 1220 mm
Reflexionsklasse: RA2/C
Normen: TPESC-B, NIT 273

Grundpreis 1 Meter
ab 36,89 €

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

01310050
Orafol ORALITE Warnmarkierung VC 612RA

• Rollenbreite: 610 mm, 1220 mm
• Reflexionsklasse: RA2/C
• Farbe: fluor-lime/rot

Grundpreis 1 Meter
ab 40,66 €

im Zulauf

01310029
Orafol ORALITE Warnmarkierung VC612 für...

• Breiten: 141 mm, 282 mm
• Reflexionsklasse: RA2/C
• Normen: TPESC-B

Grundpreis 1 Meter
ab 10,53 €

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

01310036
Orafol ORALITE VC612 Anwendungspaket für...

• Breite: 141 mm, 282 mm
• Reflexionsklasse: RA2/C
• Normen: TPESC-B, NIT 273

Grundpreis 1 Satz
ab 248,65 €

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

Wissenswertes zu Feuerwehr-Warnmarkierungen

Erfahren Sie nachfolgend, welche Warnmarkierungen für Feuerwehrautos zugelassen sind und wie diese korrekt aufgebracht werden.

Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge mit Kfz-Warnmarkierungen sichtbarer machen

Neben Konturmarkierungen müssen Feuerwehrautos gemäß § 35 (6) StVO ebenfalls mit Warnmarkierungen gekennzeichnet werden, damit sie für alle Straßenverkehrsteilnehmer gut sichtbar sind. Die speziellen Warnmarkierungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bestehen aus Mikroprismen und reflektieren besonders stark. Ihre fluoreszierende (rot-)gelbe Farbe sorgt zudem dafür, dass sie bei Tageslicht besonders gut gesehen werden können.

Für die Verwendung von gelb fluoreszierenden Warnmarkierungen ist im Übrigen in den meisten Bundesländern eine Sondergenehmigung erforderlich. Die von den Herstellern gewählte Farbbezeichnung fluor-lime entspricht der in den entsprechenden Verordnungen geforderten fluoreszierend gelben Farbe.

Feuerwehr-Warnmarkierungen nach § 35 (6) StVO

Natürlich haben wir in unserem Produktsortiment auch passende Feuerwehr-Markierungen von Premiummarken, wie Orafol oder 3M™. Doch egal für welchen Hersteller Sie sich entscheiden: Beide der nachfolgenden Folien entsprechen der DIN 14502-3 sowie dem Feuerwehrstandard TPESC B 07105 und benötigen daher eine Ausnahmegenehmigung um verwendet werden zu können.

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