Wissenswertes zu Feuerwehr-Warnmarkierungen
Erfahren Sie nachfolgend, welche Warnmarkierungen für Feuerwehrautos zugelassen sind und wie diese korrekt aufgebracht werden.
Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge mit Kfz-Warnmarkierungen sichtbarer machen
Neben Konturmarkierungen müssen Feuerwehrautos gemäß § 35 (6) StVO ebenfalls mit Warnmarkierungen gekennzeichnet werden, damit sie für alle Straßenverkehrsteilnehmer gut sichtbar sind. Die speziellen Warnmarkierungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bestehen aus Mikroprismen und reflektieren besonders stark. Ihre fluoreszierende (rot-)gelbe Farbe sorgt zudem dafür, dass sie bei Tageslicht besonders gut gesehen werden können.
Für die Verwendung von gelb fluoreszierenden Warnmarkierungen ist im Übrigen in den meisten Bundesländern eine Sondergenehmigung erforderlich. Die von den Herstellern gewählte Farbbezeichnung fluor-lime entspricht der in den entsprechenden Verordnungen geforderten fluoreszierend gelben Farbe.
Feuerwehr-Warnmarkierungen nach § 35 (6) StVO
Natürlich haben wir in unserem Produktsortiment auch passende Feuerwehr-Markierungen von Premiummarken, wie Orafol oder 3M™. Doch egal für welchen Hersteller Sie sich entscheiden: Beide der nachfolgenden Folien entsprechen der DIN 14502-3 sowie dem Feuerwehrstandard TPESC B 07105 und benötigen daher eine Ausnahmegenehmigung um verwendet werden zu können.