Produkt-Tipp:Unsere Eigenmarke-Produkte versprechen gewohnte Markenqualität zum fairen Preis
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A Schild Aluminium starr
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild Aufkleber permanent
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild Aufkleber wiederablösbar
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild horizontal klappbar Aluminium
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild klappbar mit und ohne Kantenschutz Stahlblech
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild magnetisch
• für temporäre Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild selbsthaftend
• für temporäre Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild starr Stahlblech
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild vertikal klappbar Aluminium
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
A Schild vertikal klappbar mit Kantenschutz Stahlblech
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
Aufbewahrungs-Träger für selbsthaftendes A Schild
• für Aufbewahrung
• Maße: 408 x 308 mm
Reflecto A-Tafel Klavierscharnier vertikal
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
Reflecto A-Tafel starr
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
Reflecto A-Tafel vertikal klappbar
• für permanente Anbringung
• Maße: 400 x 300 mm
Dieses Thema passt außerdem dazu:
Wissenswertes zu A-Schildern
Erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt, welche Warntafeln von Abfalltransportunternehmen eingesetzt werden müssen und wie diese korrekt aufgebracht werden.
Warum, wo und wie kommen Abfall-Warntafeln zum Einsatz?
Dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zufolge müssen seit Sommer 2012 alle Fahrzeuge, die Abfälle auf öffentlichen Straßen transportieren, mit entsprechenden Warnschildern gekennzeichnet werden. Die speziellen Schilder müssen in Weiß gehalten, rechteckig und retroreflektierend sein sowie eine Größe von 40 x 30 cm aufweisen. Des Weiteren müssen die Schilder mit der schwarzen Aufschrift „A“ versehen sein, die eine Buchstabenhöhe von 20 cm und eine Schriftstärke von von 2 cm hat.
Während der Fahrt müssen zwei dieser Warntafeln an der Fahrzeugfront und am Heck, senkrecht zur Fahrzeugachse und nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn, angebracht sein.
Im Fall von Leerfahrten müssen die A-Tafeln entfernt, zugeklappt oder zugehängt werden.
Sollte dies nicht erfolgt sein handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann (gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 11 AbfVerbrG i. V. m. Absatz 3).
Verschiedene Varianten von Warntafeln für Abfalltransporte (A-Schild)
- als starre Aluminium-Warntafel, auf starrem Stahlblech
- als klappbare Warntafeln aus Stahlblech
- als magnetische, wieder abnehmbare Tafel
- als selbsthaftendes Schild, wieder verwendbar
- als selbstklebende, wieder ablösbare Reflexfolie mit E-Kennzeichnung