Konturgeschnittene Warnmarkierungssätze bestehen aus passgenauen Zuschnitten rot-weißer Reflexfolie, sie dienen der Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten nach § 35 (6) StVO
Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, sind mit Warnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter KFZ-Warnmarkierung voraus.
Wo sind Heckwarntafeln vorgeschrieben? Welche Montagevariationen gibt es?
Langsam fahrende Fahrzeuge benötigen eine Heckwarntafel nach ECE 69. Was dies bedeutet, erfahren Sie hier.
Für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr müssen land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge entprechend mit reflektierenden Markierungen gekennzeichnet sein. Hier erfahren Sie mehr.
Welche Folie ist linksweisend, welche rechtsweisend?