Konturgeschnittene Warnmarkierungssätze bestehen aus passgenauen Zuschnitten rot-weißer Reflexfolie, sie dienen der Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten nach § 35 (6) StVO
Sind Konturmarkierungen an Wohnmobilen zulässig?
Was ist neu in den RSA 21 bezüglich reflektierender Folien bei Absperrmaterialien an Arbeitsstellen?
Dezent oder auffallend: Erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihres Fahrrads mit unseren Reflexstreifen
Welche Anforderungen muss Warnschutzkleidung haben?
Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, sind mit Warnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter KFZ-Warnmarkierung voraus.
Die DIN 30710 schreibt die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenverkehr vor.
Möglichkeiten zur Umgestaltung von temporären Verkehrszeichen
Vorteile und Anwendungsinformationen
Hier finden Sie Informationen zur UN-Regelung 150 (retroreflektierende Einrichtungen)