Was sind Warntafeln – Bedeutung und Unterschiede
Rot-weiße Warntafeln werden speziell zur Kennzeichnung von Fahrzeugen benutzt, die nicht den Standardmaßen der StVZO entsprechen, die also überbreit, überlang oder besonders schwer sind.
Außerdem gibt es Warntafeln, die Fahrzeuge mit spezieller Ladung optisch sofort erkennbar machen, wie Sondertransporte (TIR-Tafeln | , A-Tafeln für Abfalltransporte | , Schulbusschilder | ) und den Transport von Gefahrgut (sogenannte ADR-Tafeln | ).
Hier wird auf mögliche Gefahren im Straßenverkehr (z. B. Schulkinder, die aus dem Bus aussteigen) und gefährliche Ladungen (z. B. entflammbare Flüssigkeiten) aufmerksam gemacht.
Arten von rot-weißen Warntafeln
Im Folgenden soll es insbesondere um die verschiedenen Ausführungen und Anwendungsbereiche von rot-weißen Warntafeln gehen.
Dazu gehören:
- A | Parkwarntafeln
- B | Warntafeln für Fahrzeuge mit Überlänge und/oder Überbreite
- C | Warntafeln für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (LaFo)
- D | Spanien und Italien Warntafeln
A | Parkwarntafeln |
Die rot-weiß schraffierten Warntafeln kommen als Parkwarntafeln zum Einsatz und sollen hier z. B. auf einen Anhänger hinweisen, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn geparkt ist.
Abgestellte Fahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen innerorts mit rot-weißen Warntafeln gekennzeichnet werden, damit andere Verkehrsteilnehmer vor der möglichen Gefahrenquelle gewarnt werden. Die sogenannten Parkwarntafeln müssen vorn und hinten am Fahrzeug bzw. Anhänger angebracht werden. Dabei reicht es aus, jeweils eine Parkwarntafel in jede Richtung anzubringen.
Die Grundfläche der quadratischen Parkwarntafel muss weiß reflektierend (DIN 67520) sein.
Außerdem besteht die Parkwarntafel aus roten Diagonalstreifen, die ebenfalls reflektierend sein müssen (DIN 6171).
Hierbei sind die Diagonalstreifen so zu positionieren, dass diese nach außen und unten verlaufen.
B | Warntafeln für Fahrzeuge mit Überlänge und/oder Überbreite |
Des Weiteren können Warntafeln auf ein Fahrzeug mit besonders großen Abmessungen hinweisen, denn Überlänge oder Überbreite müssen ebenfalls durch rot-weiße Warntafeln gekennzeichnet werden.
Welche Fahrzeuge dazu zählen, regeln die Vorschriften §22 und §32 StVZO sowie die §29 VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).
Hierunter fallen auch LKW gemäß DIN 30710 sowie Landwirtschaftsfahrzeuge gemäß DIN 11030 (Deutschland) oder ECE 70 Klasse 5 (EU).
C | Warntafeln für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge |
In der Land- und Forstwirtschaft kommen häufig überlange oder überbreite Fahrzeuge und Arbeitsgeräte zum Einsatz. Hier wird ebenfalls die Kennzeichnung mit einer rot-weißen Warntafel (DIN 11030) vorgeschrieben. Ein rot-weißes Warnschild dient hier als Kennzeichnung des Ladungsüberhangs oder zur Kennzeichnung von Anbaugeräten oder angehangenen Arbeitsgeräten.
Bei der Anbringung der Warntafel ist die Richtung der Streifenzeichnung zu beachten. Die Streifen müssen immer so nach außen und unten zeigen, dass in der oberen, nach außen zeigenden Ecke der Warntafel ein rotes Dreieck zu sehen ist. Für Anbaugeräte sind feste Schilder nach DIN 11030 in Deutschland oder nach ECE 70 Klasse 5 in der EU zu verwenden, alternativ ist auch ein selbstklebender Folienzuschnitt nach ECE 104 Klasse F zulässig.
Rot-weiße Warntafeln am Heck sind Bestandteil des sogenannten Bayernpakets .
D | Spanien und Italien Warntafeln |
In Spanien und Italien müssen ebenfalls Fahrzeuge mit einer Überlänge oder Überbreite mit einer rot-weißen Warntafel gekennzeichnet werden.
Wenn man in Spanien mit einem überbreiten oder überlangen Fahrzeug unterwegs ist, muss man am hinteren Ende des Fahrzeugs eine Warntafel anbringen. Dies gilt ebenfalls, wenn das Fahrzeug mit einer nach hinten überstehenden Ladung versehen ist. Dabei darf die Ladung maximal 10 % über das Fahrzeugheck hinausragen. Sollte sie unteilbar sein, darf die Ladung maximal 15 % überstehen.
In Italien muss hingegen jedes Fahrzeug mit überstehender Ladung oder mit einer Überbreite/-länge mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Dies ist z. B. auch bei Wohnwagen der Fall, an dem ein Fahrradträger befestigt ist.
In beiden Ländern muss die rot-weiß schraffierte Warntafel 500 x 500 mm groß sein. Da die Schilder allerdings verschiedenen, länderspezifischen Normen entsprechen müssen, ist für jedes Land eine Warntafel zu besorgen. Kombinationsschilder sind gesetzlich nicht zugelassen.