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Heckwarntafeln für Auflieger und Anhänger

Anhänger und Auflieger von überlangen oder überbreiten Fahrzeugen, die sich im Transitverkehr befinden, müssen mit speziellen Heckwarntafeln nach ECE 70 markiert werden.

Anhänger und Auflieger von überlangen oder überbreiten Fahrzeugen, die sich im Transitverkehr befinden, müssen mit speziellen Heckwarntafeln nach ECE 70 markiert werden. Weitere... mehr erfahren »
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Heckwarntafeln für Auflieger und Anhänger

Anhänger und Auflieger von überlangen oder überbreiten Fahrzeugen, die sich im Transitverkehr befinden, müssen mit speziellen Heckwarntafeln nach ECE 70 markiert werden.

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Wissenswertes zu Heckwarnmarkierungen für Auflieger und Anhänger

Im nachfolgenden Abschnitt erfahren Sie, welche Ausführungen von Heckwarntafeln für Auflieger und Anhänger von überlangen oder überbreiten LKW nach ECE 70 es gibt.

Heckwarntafeln für Sattelanhänger und Anhänger

Um auch die Auflieger und Anhänger von Fahrzeugen mit Überlänge oder Überbreite im Transitverkehr sichtbarer zu gestalten, müssen diese mit speziellen Heckwarntafeln ausgestattet werden.

Diese reflektierenden Schilder sorgen dafür, dass die großen und meist auch langsamen Fahrzeuge bei schlechten Lichtverhältnissen nicht übersehen werden, zum Beispiel bei Regen oder Schneefall.

Achten Sie beim Kauf auf die beiden unterschiedlichen Reflexionsstärken: die alte ECE-Regelung 70.00 forderte eine Rückstrahlkraft der Klasse RA2/C, während die aktuelle Version der Regelung (70.01) eine stärkere Reflexion der Klasse RA3/C vorschreibt. Da Tafeln, welche der 70.01-Version entsprechen, eine deutlich bessere Sichtbarkeit gewährleisten, liegt unsere Empfehlung bei diesen.

In Spanien müssen Fahrzeuge und Gespanne (z. B. Pkw mit Wohnwagenanhänger) mit einer Länge von über 12 m ebenfalls mit Heckwarntafeln gekennzeichnet werden (Anexo XI del Reglamento General de Vehículos, V-6 Vehículo largo). 

Welche Ausführungen von Heckwarntafeln gibt es?

Die Heckwarntafeln für Sattelauflieger oder Anhänger bestehen aus einer gelben Innenfläche, die von einem roten Rand umrahmt wird. Dabei ist die Innenfläche immer reflektierend. Je nach Ausführung ist der Rand reflektierend oder fluoreszierend. Diese Bauweisen entsprechen den Klassen 2 (Rand in Neon-Farbe) beziehungsweise 4 (Rand reflektierend) der ECE-Regelung 70. Dabei ist keine der Varianten an bestimmte Bedingungen geknüpft, d. h. sie können frei gewählt werden. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Klassen finden Sie in unserer Übersicht der Heckwarnmarkierungen sowie im Glossareintrag zur ECE-Regelung 70.

Auch unterscheiden sich die Heckwarntafeln in ihren Größen: Es gibt Vollmarkierungen, Halbmarkierungen und Viertelmarkierungen. Vollmarkierungen messen 1130 x 195 mm und können als Einzelschild am Heck angebracht werden. Von den Halbmarkierungen (565 x 195 mm) werden zwei Stück am Heck benötigt, während vier Viertelmarkierungen (283 x 195 mm) hinten am Anhänger anzubringen sind.

In unserem Shop können Sie außerdem zwischen verschiedenen Anbringungsmöglichkeiten wählen: Für einen permanenten Einsatz ist die Tafel als selbstklebende Folie (Aufkleber-Prinzip) optimal, während das Schild auf Magnetfolie für vorübergehende oder vereinzelte Einsätze perfekt ist. Die Heckwarntafel aus Aluminium vereint beides: Sie kann bei Bedarf entfernt und wieder angebracht werden, ist aber auch hervorragend für den dauerhaften Gebrauch geeignet.

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