Die ECE-Regelung 70 schreibt vor, welche Anforderungen Kfz-Bauteile erfüllen müssen, um die Zulassung durch die ECE-Staaten zu erreichen und dann das ECE-Prüfzeichen aufweisen zu können. Die 70 steht hierbei für den Anwendungsbereich Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge.
Es wird zwischen 5 Klassen unterschieden. Die Bedeutung der Klassifizierung für die praktische Anwendung kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Den Ausführungen entsprechend weisen die Prüfzeichen die Kürzel RR (retroreflektierend/ retroreflektierend) und RF (retroreflektierend/fluoreszierend) auf. Die Klassen 1 und 3 bzw. 2 und 4 sind frei wählbar, d. h. die roten Bereiche können jeweils fluoreszierend oder retroreflektierend sein.
Außerdem sind zur Zeit Produkte aus zwei verschiedenen Versionen der ECE-Regelung erhältlich und zugelassen:
Die ECE 70.00 ist die ursprüngliche Fassung und fordert eine Rückstrahlkraft von RA 2. Die ECE 70.01 ist die aktualisierte Version und stellt höhere Anforderungen an die Reflexionsstärke (RA3). Vor allem bei Heckwarnmarkierungen | ist diese Unterscheidung relevant.