Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, sind mit Warnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter KFZ-Warnmarkierung voraus.
Die DIN 30710 schreibt die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenverkehr vor.
Die DIN 67520 regelt die Anforderungen an reflektierende Folien für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Straßen- und Schienenverkehr. Die DIN 6171 regelt die Farbbereiche für Aufsichtfarben für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.
Die DIN 4844 regelt die einheitliche Gestaltung von Sicherheitskennzeichnungen und Sicherheitsfarben sowie deren Darstellung in der Öffentlichkeit.
Überblick über alle DIN Normen, UN ECE Regelungen und sonstige Gesetze, die den Einsatz von Reflexfolien reglementieren