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Bodenmarkierung

Selbstklebende vorkonfektionierte Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Geh- und Fahrwegen, Stellplätzen, Lager- und Arbeitsbereichen sowie zur taktilen Orientierung.

Bodenmarkierungen für klare Wege und Betriebsflächen

Erfahren Sie nachfolgend mehr über vorteilhafte Eigenschaften, Anwendung und Handhabung der selbstklebenden Bodenmarkierungen.

Selbstklebende Bodenmarkierungen kennzeichnen Geh- und Fahrwege, Stellplätze, Lagerflächen, Arbeitsbereiche und Sperrflächen und strukturieren betriebliche Verkehrsflächen. Taktile Systeme ergänzen das Sortiment und erleichtern blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Orientierung.

Bodenmarkierungen eignen sich für unterschiedliche Anwendungsbereiche und Kennzeichnungsaufgaben:

  • Lagermarkierung: Gliederung von Palettenplätzen, Kommissionierbereichen, Bereitstellungsflächen und Ladezonen.
  • Hallenmarkierung: Kennzeichnung von Geh- und Fahrwegen, Arbeitsplätzen, Maschinenbereichen und Abstellflächen.
  • Industriemarkierung: Abgrenzung von Produktionsbereichen, Materialzonen, Bedienflächen und innerbetrieblichen Verkehrswegen.
  • Parkplatzmarkierung: Markierung von Stellplätzen, Fahrgassen und Zufahrten auf Firmenparkplätzen, Betriebshöfen, in Parkhäusern und Tiefgaragen.
  • Taktile Systeme: Selbstklebende Blindenleitstreifen mit erhabenen Noppen unterstützen blinde und sehbeeinträchtigte Menschen bei der Orientierung. Die Noppen lassen sich mit dem Langstock und den Füßen ertasten. Weiße und schwarze Ausführungen ermöglichen einen deutlichen Kontrast zum Boden.

Zusätzlich lassen sich Flächen vor Toren, Schaltschränken oder Löscheinrichtungen als freizuhaltende Bereiche markieren.

Die passende Bodenmarkierung auswählen

Bodenmarkierungsband in Rollenform eignet sich für Linien und längere Fahrwegsbegrenzungen. Je nach Produkt stehen unterschiedliche Breiten, Rollenlängen, Farben sowie reflektierende, nichtreflektierende oder taktile Ausführungen zur Verfügung.

Entscheidend sind Bodenbelag, Innen- oder Außenanwendung, Belastung, Betriebsstoffe und Nutzungsdauer. Nicht jedes Material haftet gleichermaßen auf Beton, Asphalt, Estrich, Fliesen oder Industriebeschichtungen. Bei unbekannten oder empfindlichen Böden empfiehlt sich eine Probeverklebung.

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge erzeugen beim Bremsen, Lenken und Wenden hohe Scherkräfte. In stark beanspruchten Fahr- und Rangierbereichen muss das Produkt dafür geeignet sein.

Vorschriften für betriebliche Bodenmarkierungen

Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Verkehrsführung. Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Verkehrswegbegrenzungen gekennzeichnet werden, soweit dies zum Schutz der Beschäftigten notwendig ist.

Die ASR A1.3 nennt eine farbige, deutlich erkennbare und durchgehende Ausführung. Auf dem Boden kann dies beispielsweise durch mindestens 50 mm breite Streifen in einer gut sichtbaren Farbe – vorzugsweise Weiß oder Gelb – erfolgen.

Reicht eine Bodenlinie laut Gefährdungsbeurteilung nicht aus, können nach ASR A1.8 zusätzliche Abgrenzungen erforderlich sein. Nach ASR A1.5 dürfen aufgeklebte Markierungen die Trittsicherheit nicht beeinträchtigen. Sofern R-Gruppen ausgewiesen sind, sollte ihre Rutschhemmung nicht mehr als eine Stufe vom angrenzenden Boden abweichen.

Vorteile und Verlegung selbstklebender Bodenmarkierungen

Selbstklebende Markierungen werden verlegefertig geliefert. Das Auftragen und Trocknen von Markierungsfarbe entfällt. Vorgegebene Breiten ermöglichen gleichmäßige Linien; einzelne Abschnitte lassen sich je nach Produkt austauschen.

Der Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken und frei von Staub, Fett, Öl sowie losen Bestandteilen sein. Markieren Sie den Verlauf, verlegen Sie das Material ohne Zug und drücken Sie es sorgfältig an. Angaben zu Primer und Verkehrsfreigabe finden Sie in der jeweiligen Verlegeanleitung.

Betriebliche Flächen und öffentlicher Straßenraum

Betriebliche Bodenmarkierungen sind nicht automatisch für öffentliche Straßen zugelassen. Dort gelten Markierungen als Verkehrszeichen und unterliegen der StVO sowie technischen und behördlichen Anforderungen. Das gilt auch für taktile Systeme: Der angebotene 3M-Stamark-Blindenleitstreifen entspricht nicht der DIN 32984 für Bodenindikatoren im öffentlichen Raum und ist daher für andere Bereiche, beispielsweise Innenräume, vorgesehen.

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