Für alle Markierungsarten gilt:
- Abstand der Markierung vom Boden mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm
- Kennzeichnung von mindestens 80% der Länge und Breite
- bei unterbrochenen Streifen sollte der Abstand zwischen den einzelnen Teilen so gering wie möglich und nicht größer als 50% der Länge des kürzesten Teiles sein
- Abstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten mindestens 200 mm
Markierungsarten im Detail
Vollkonturmarkierung
Teilmarkierung
Kennzeichnung der gesamten Fahrzeuglänge und -breite unten sowie der oberen Ecken (zwei rechtwinklig zueinander angebrachte Linien von mindestens 250 mm Länge)
Linienmarkierung
Nicht mehr ausreichend!
Kennzeichnung der gesamten Fahrzeuglänge und -breite unten — ! mittlerweile ungenügend, da Höhe nicht erkennbar