ECE-Regelung Nr. 150: Rückstrahler und Markierungen im Überblick.
Die ECE 150 umfasst
Die ECE 150 fasst folgende Regelungen zusammen:
- R 3 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge (Rückstrahler für Kfz)
- R 27 Warndreiecke
- R 69 Hintere Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge ( ECE 69)
- R 70 Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge ( ECE 70)
- R 104 Retroreflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen ( ECE 104)
Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der aufgelisteten Regulationen zu technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge übersichtlich in einer einzigen Regelung darzustellen.
Bisher zugelassene Kennzeichnungen und Einrichtungen behalten ihre Gültigkeit ( Heckwarnmarkierungen, Überbreitenkennzeichnung Konturmarkierungen etc.), neu zugelassene haben ab dem 15.11. 2021 die Kennzeichnung nach ECE 150.