Rot-weiße Laternenringe: Kennzeichnung für nicht durchgehend leuchtende Straßenbeleuchtung in Ortschaften
Der rot-weiße Laternenring kennzeichnet Straßenbeleuchtung innerhalb geschlossener Ortschaften, welche nicht die gesamte Nacht angeschaltet ist. Städte und Gemeinden können das teilweise Abschalten von Straßenlaternen als Maßnahme ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken.
Der Laternenring zählt laut Verkehrszeichenkatalog in Deutschland zur offiziellen Straßenbeschilderung (§ 42 Abs. 2 StVO, Anlage 3) und hat die Verkehrszeichennummer 394.
Diese besondere Kennzeichnung von Laternen kann als festes Schild mit den Maßen 70 mm x 150 mm oder als Laternenband mit einer Breite von 70 mm montiert werden.
Die rote Fläche hat eine Breite von 50 mm und die weißen Ränder sind je 10 mm breit (Bemaßung laut Verkehrsblatt 1976).
Anzubringen ist der Laternenring in einer Höhe zwischen 1,50 bis 1,80 m.