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Parkwarntafel horizontal klappbar Stahlblech
rot-weiße Parkwarntafel horizontal klappbar, linksweisend oder rechtsweisendMaterial: StahlblechAusführung: horizontal klappbarReflexionsklasse: RA2/CDicke: 0,8 mmGröße: 423 x 423 mmgemäß Straßenverkehrs-Ordnung und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)1) § 17 (4) StVO i.V.m.2) § 49 a (7) StVZO3) § 51 c StVZOInnerhalb geschlossener Ortschaften abgestellte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t müssen die Fahrbahn zugewandte Seite mit Leuchtmitteln oder zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen, wie z. B. Parkwarntafeln, kennzeichnen. Anbringungshöhe: möglichst niedrig und nicht höher als 1000 mm vom Boden.
Parkwarntafel-Set
• Reflexionsklasse: RA2/C
• Norm: ECE 70 Kl. 5
Parkwarntafel horizontal klappbar Form B
• Art: Kunststoffreflektoren
• Norm: TPESC-B
Kleine Parkwarntafel horizontal klappbar Stahlblech
• Reflexionsklasse: RA2/C
Parkwarntafel Stahlblech starr
• Reflexionsklasse: RA2/C
Parkwarntafel klappbar mit Kantenschutz Stahlblech
• Reflexionsklasse: RA2/C
• Kantenschutz
Parkwarntafel horizontal klappbar Stahlblech
• Reflexionsklasse: RA2/C
Kleine Parkwarntafel starr Stahlblech
• Reflexionsklasse: RA3/C
• Norm: ECE 70 Kl. 5, ECE 104 F
Wissenswertes zu Parkwarntafeln
Erfahren Sie nachfolgend mehr zu den Arten und der Anbringung von Parkwarntafeln.
Verschiedene Arten von Parkwarntafeln
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind abgestellte Kraftfahrzeuge, die ein Gewicht von 3,5 t überschreiten und auch Anhänger ( § 17 StVO), mit einer Parkwarntafel zu kennzeichnen. Da solche Fahrzeuge oftmals breiter als ein PKW sind ragen sie, abgestellt am Straßenrand, zu einem nicht unerheblichen Maß auf die Straße. Damit stellen sie bei schlechten Sichtverhältnissen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für vorbeifahrende Straßenverkehrsteilnehmer dar.
Die quadratischen Parkwarntafeln gibt es in verschiedenen Größen:
Form A (423 × 423 mm) und Form B (282 × 282 mm)
und Ausführungen: Stahlblech oder Aluminium, starr oder klappbar.
Des Weiteren bieten wir Ihnen Parkwarntafeln in verschiedenen Reflexionsstufen an – von RA2/B (mittlere Reflexionsklasse, eingekapselte Mikroglaskugeln) bis hin zu RA3/C (höchste Reflexklasse, Mikroprismen).
Anbringung der Parkwarntafel
Die reflektierende Parkwarntafel in Quadratform wird an der Fahrzeugseite angebracht, die der Fahrbahn zugewandt ist. Dabei soll die Warntafel möglichst nicht höher als 1 Meter vom Boden angebracht werden. Das rote Dreieck der Warntafel muss zudem nach oben außen zeigen. An der Fahrzeugfront werden rechtsweisende Warntafeln und am Heck linksweisende angebracht.