Wissenswertes zu Heckwarntafeln nach ECE 70
Im nachfolgenden Abschnitt lesen Sie nach, welche Fahrzeuge wann mit einer Heckwarntafel nach ECE 70 ausgestattet werden müssen.
Heckwarntafeln für LKW’s im Transitverkehr
Heckwarntafeln bewirken eine erhöhte Erkennbarkeit bei LKWs, LKW-Anhängern bzw. Aufliegern und sorgen somit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Diese LKW-Markierung ist seit dem 01.01.96 laut StVO in folgenden Länder vorgeschrieben: Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik und Polen. Um LKW-Fahrern im Transitverkehr unnötige Probleme und Kosten zu ersparen, wird angeraten für die Durchfahrt in den genannten Ländern eine Heckwarntafel nach ECE 70 vorzunehmen.
In Deutschland sind diese Schilder zwar zugelassen, aber sie stellen keine Verpflichtung dar. Auch in den übrigen europäischen Ländern "können" Heckwarntafeln angebracht werden, aber eine Verpflichtung besteht auch hier nicht.
Wie sehen Heckwarntafeln nach ECE 70 aus?
Die ECE 70 (Economic Commission For Europe) regelt die Kennzeichnung für Fahrzeuge des grenzüberschreitenden Schwerlastverkehrs und somit auch die Verwendung von Heckwarnmarkierungen. Die Schilder für Zugmaschinen bestehen aus einer gelben Hochleistungsfolie der Reflexklasse RA3/C, welche auf eine tageleuchtende, rotorange Folie aufgetragen wurde.
Bei uns im Shop erhalten Sie Heckwarntafeln für Zugmaschinen sowie Auflieger und Anhänger in den Ausführungen selbstklebend, als Magnetfolie oder als 1,00 mm starke Aluminiumplatte. Bitte beachten Sie, dass die Magnetfolie nicht für den dauerhaften Gebrauch geeignet ist, da sonst Schäden am Fahrzeuglack drohen. Des Weiteren haben Sie, je nach Fahrzeug, die Wahl zwischen verschiedenen Längen.
Montagevarianten für Heckwarntafeln
Die Montagevarianten für Zugmaschinen und Anhängern bzw. Aufliegern sind unterschiedlich. Pro Fahrzeug/Anhänger haben Sie die Wahl zwischen:
- 1x Vollmarkierung
- 2x Halbmarkierungen
- 4x Viertelmarkierungen
Halb- und Viertelmarkierungen können Sie horizontal und vertikal anbringen. Dagegen müssen Vollmarkierungen stehts horizontal erfolgen. Bei vollbeladenen Schwerlasttransportern werden die Heckwarntafeln auf diesen mindestens 35 cm über den Boden angebracht. Bei einer Leerladung können die Warnschilder bis zu einer Höhe von 220 cm angebracht werden.